Wählen Sie bitte eine Kategorie aus
A� �b�e�a�u�t�i�f�u�l� �s�u�n�r�i�s�e� �a�t� �t�h�e� �b�e�a�c�h� �c�r�e�a�t�i�n�g� �t�h�e� �p�e�r�f�e�c�t� �s�c�e�n�e�r�y� �f�o�r� �m�o�r�n�i�n�g� �w�a�l�k�s� �a�t� �t�h�e� �s�h�o�r�e
Notfallsanitätergesetz

ASB-Bundesvorsitzender Knut Fleckenstein begrüßt Änderung des Notfallsanitätergesetzes

Der ASB begrüßt ausdrücklich die gestern vom Bundestag verabschiedete Änderung des Notfallsanitätergesetzes (NotSanG), die endlich für mehr Rechtssicherheit der Mitarbeitenden im Rettungsdienst sorgen wird.

„Unser Einsatz und die Bemühungen, einen Konsens zwischen den unterschiedlichen Interessengruppen sowie Bund und Ländern zu erreichen, haben sich gelohnt“, resümiert der ASB-Bundesvorsitzende Knut Fleckenstein. „Die nun getroffene Entscheidung hat die notwendige Rechtssicherheit für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter mit einem realitätsnahen Blick auf die Einsatzpraxis endlich hergestellt.“

Gemäß der geänderten Fassung des NotSanG, die voraussichtlich im Februar in Kraft treten wird, dürfen Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter bis zum Eintreffen eines Notarztes heilkundliche Maßnahmen eigenverantwortlich durchführen, wenn dies erforderlich ist, um Lebensgefahr oder wesentliche Folgeschäden bei Patientinnen und Patienten zu verhindern.

Der ASB setzt sich seit langem vehement dafür ein, dass Notfallsanitäter die heilkundlichen Maßnahmen, die sie gelernt haben und beherrschen, auch rechtssicher anwenden können. Im Rahmen seiner Kampagne „Schluss mit dem Misstrauen: #rechtssicherheitfürretter“ hatten Samariter in den letzten Wochen mit Video-Statements und Anschreiben an die Bundestagsabgeordneten nachdrücklich für ihr Anliegen geworben. „Wir haben wiederholt nichts anderes gefordert als die rechtliche Normierung eines tagtäglichen Vorgangs“, erklärt der ASB-Bundesvorsitzende Knut Fleckenstein. Erfolgreich, wie die aktuelle Beschlussfassung bestätigt.  

Der ASB dankt den engagierten Samariterinnen und Samaritern im Verband, die zahlreich ihre Stimme erhoben und die Forderungen des ASB unterstützt haben. „Unser Dank geht besonders an die Abgeordneten, die das Thema im Bundestag so erfolgreich vertreten haben. Sie alle konnten entscheidend dazu beigetragen, eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, die für unsere Rettungskräfte eine große Entlastung bedeutet“, ergänzt der Bundesvorsitzende.